Besonderheiten der Rechtsformen und sowie Wichtiges bei der Gründung
Die Schweiz ist bekannt für ihr wirtschaftsfreundliches Umfeld, und eine Unternehmensgründung kann relativ einfach und schnell durchgeführt werden – vorausgesetzt, man weiss, worauf zu achten ist. Bevor du jedoch richtig durchstarten kannst, musst du sicherstellen, dass dein Unternehmen korrekt angemeldet und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
In diesem Beitrag erklären wir dir, welche allgemeinen Unterschiede es zwischen den Rechtsformen gibt und worauf du besonders achten solltest. In den nächsten Beiträgen findest du detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die dir den gesamten Anmeldeprozess vereinfachen – für jede Rechtsform.
Unternehmensanmeldung: Warum sie so wichtig ist
Die Anmeldung deines Unternehmens ist ein formaler, aber entscheidender Schritt. Ohne die korrekte Anmeldung darf dein Unternehmen keine rechtlichen Geschäfte tätigen, keine Verträge eingehen oder Rechnungen stellen. Zudem schützt der Eintrag im Handelsregister deinen Firmennamen und gibt dir die offizielle Erlaubnis, als Firma tätig zu werden.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Informationen über rechtliche Strukturen von Unternehmen zugänglich macht. Es enthält wichtige Daten wie den Firmennamen, die Rechtsform, die Geschäftsadresse und die Namen der Geschäftsführer oder Inhaber. Insbesondere bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG ist der Eintrag ins Handelsregister Pflicht. Auch Einzelfirmen müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen eintragen lassen.
Unterschiede in der Unternehmensanmeldung nach Rechtsform
Die Art der Anmeldung und die damit verbundenen Anforderungen variieren je nach Rechtsform deines Unternehmens. Hier ein Überblick über die häufigsten Unternehmensformen und deren Besonderheiten:
- Eintragung ins Handelsregister: Freiwillig, sofern der Jahresumsatz unter CHF 100’000 liegt. Bei höheren Umsätzen ist die Eintragung obligatorisch.
- Anmeldung bei Behörden: Du musst dich bei der AHV anmelden.
- Eintragung ins Handelsregister: Obligatorisch, auch bei geringeren Umsätzen.
- Anmeldung bei Behörden: Die Gesellschafter müssen sich bei der AHV anmelden.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- Mindestkapital: CHF 20’000
- Eintragung ins Handelsregister: Obligatorisch. Die Eintragung macht dein Unternehmen rechtsfähig.
- Kapitaleinzahlung: Das Kapital muss vor der Anmeldung auf ein Kapitaleinzahlungskonto eingezahlt werden.
- Notarielle Beglaubigung: Die Gründungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden.
- Anmeldung bei Behörden: Es müssen nur diejenigen Mitarbeiter bei der AHV angemeldet werden, welche einen Lohn beziehen. Gesellschafter und oder Gesellschafter-Geschäftsführer, die keinen Lohn beziehen, müssen auch keinen AHV-(Mindest-)Beitrag bezahlen.
- Mindestkapital: CHF 100’000, von dem mindestens CHF 50’000 einbezahlt werden müssen.
- Eintragung ins Handelsregister: Ebenfalls obligatorisch und notwendig für die Rechtsfähigkeit.
- Kapitaleinzahlung: Auch hier ist die Einzahlung des Kapitals auf ein Kapitaleinzahlungskonto erforderlich.
- Notarielle Beglaubigung: Gründungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden.
- Anmeldung bei Behörden: Es müssen nur diejenigen Mitarbeiter bei der AHV angemeldet werden, welche einen Lohn beziehen. Gesellschafter und oder Gesellschafter-Geschäftsführer, die keinen Lohn beziehen, müssen auch keinen AHV-(Mindest-)Beitrag bezahlen.
Je nach Rechtsform variiert also der Umfang der notwendigen Schritte. Vor allem für GmbH und AG gelten strengere Anforderungen, während Einzelfirmen besonders bei kleineren Umsätzen unkomplizierter zu gründen sind.
Gewerbe- und Bewilligungspflichten
Neben der Eintragung ins Handelsregister musst du prüfen, ob für dein Unternehmen spezielle Gewerbebewilligungen erforderlich sind. In vielen Branchen, insbesondere im Gastgewerbe, Baugewerbe, Gesundheitswesen und bei Finanzdienstleistern, sind zusätzliche Genehmigungen nötig. Diese werden oft von kantonalen oder städtischen Behörden erteilt und müssen vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit vorliegen.
Beispielsweise benötigen Gaststätten eine Gastgewerbebewilligung, Bauunternehmen unterliegen speziellen Baurechtsvorschriften und Finanzdienstleister benötigen eine Bewilligung der FINMA (Finanzmarktaufsicht).
Kosten und Gebühren bei der Unternehmensanmeldung
Die Gebühren für die Unternehmensanmeldung in der Schweiz können je nach Kanton und Rechtsform unterschiedlich ausfallen. Eine Eintragung ins Handelsregister kostet in der Regel zwischen CHF 500 und CHF 1’200, wobei zusätzliche Kosten für Notare oder Anwaltsdienste hinzukommen können, insbesondere bei der Gründung einer GmbH oder AG. Die Gebühren setzen sich in der Regel aus den folgenden Posten zusammen:
- Kapitaleinzahlungskonto: Hier werden von den Banken in der Regel Gebühren zwischen CHF 0 und CHF 300 für die Eröffnung erhoben.
- Handelsregistereintrag: Je nach Kanton können die Gebühren zwischen CHF 500 und CHF 1’200 betragen.
- Notarielle Beglaubigung: Für GmbH und AG sind notariell beglaubigte Gründungsdokumente erforderlich. Diese Beglaubigungen kosten in der Regel zwischen CHF 200 und CHF 600.
Neben diesen direkten Kosten solltest du auch die laufenden Kosten für dein Unternehmen im Blick behalten, wie etwa für Bankkonten, Buchhaltung, Steuern, Versicherungen und sonstige Verwaltungskosten.
Fazit
Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz ist ein klar strukturierter, essenzieller Prozess. Von der Wahl der Rechtsform über die Kapitaleinzahlung bis hin zur Eintragung im Handelsregister musst du sicherstellen, dass du alle notwendigen Schritte sorgfältig ausführst. Mit der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitungen solltest du in der Lage sein, die Unternehmensanmeldung problemlos zu meistern und deine Geschäftstätigkeit zügig aufzunehmen.