Um die Wahl für die passende Rechtsform super schnell und einfach treffen zu können, haben wir die hier eine Vergleichstabelle erstellt, die die genannten Rechtsformen über die wichtigsten Themen hinweg detailliert darstellt:

 

Thema  Einzelfirma  KLG  GmbH   AG  
1. Rechtsgrundlagen  OR Art. 934–935  OR Art. 552–593  OR Art. 772–827  OR Art. 620–763 
2. Geeignet für / hauptsächlicher Verwendungszweck  Kleinunternehmer, Selbstständige  Kleinunternehmen mit mehreren Gesellschaftern  KMUs, kleinere bis mittlere Unternehmen  Mittel- bis Grossunternehmen, börsenfähige Firmen 
3. Volkswirtschaftliche Bedeutung  Hoch (häufigste Rechtsform)  Gering, vor allem für kleinere Unternehmen  Wichtig für KMUs  Sehr hoch, besonders für grosse Unternehmen 
4. Vorteile  Einfache Gründung, geringe Kosten  Einfache Gründung, keine Kapitalvorgaben  Haftungsbeschränkung, flexiblere Struktur  Haftungsbeschränkung, Investorenfreundlich 
5. Nachteile  Unbeschränkte Haftung  Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter  Offenlegung der Gesellschafter, Kapitalbindung  Hohe Gründungskosten, strikte Regulierung 
6. Rechtsnatur  Natürliche Person  Personengesellschaf  Juristische Person  Juristische Person 
7. Bildung des Firmennamens  Muss den Familiennamen des Inhabers enthalten  Frei wählbar, „KlG“ verpflichtend  Frei wählbar, „GmbH“ verpflichtend  Frei wählbar, „AG“ verpflichtend 
8. Entstehung  Mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit  Mit HR-Eintrag  Mit HR-Eintrag  Mit HR-Eintrag 
9. Eintrag im Handelsregister (HR)  Ab Umsatz von 100’000 CHF  Pflicht  Pflicht  Pflicht 
10. Erforderliche Anzahl Inhaber oder Gesellschafter  1 Person  Mindestens 2 natürliche Personen  Mindestens 1 Gesellschafter  Mindestens 1 Aktionär 
11. Erforderliches Kapital  Kein Mindestkapital  Kein Mindestkapital  Mindestens CHF 20’000  Mindestens CHF 50‘000 
12. Einbringung von Sachwerten anstelle von Geld  Nicht vorgesehen  Nicht vorgesehen  Möglich  Möglich 
13. Organisation bzw. Organe  Keine Organe  Keine Organe  Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer  Generalversammlung, Verwaltungsrat, Revisionsstelle 
14. Aufgaben der Verwaltung / Organe    Gemeinsame Geschäftsführung der Gesellschafter  Geschäftsführung, Vertretung nach aussen  Leitung durch Verwaltungsrat, Vertretung 
15. Haftung / Nachschusspflicht  Unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen  Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter  Beschränkte Haftung auf Gesellschaftsvermögen  Beschränkte Haftung auf Aktienkapital 
16. Beizug von Investoren bzw. Fremdkapital  Schwierig, da persönliches Risiko  Schwierig  Möglich, aber eingeschränkt durch Struktur  Einfach, z.B. über Ausgabe neuer Aktien 
17. Gewinnverteilung / Verlusttragung  Alleinige Verantwortung des Inhabers  Nach Vereinbarung, in der Regel zu gleichen Teilen  Nach Anteilen der Gesellschafter  Nach Aktienanteilen 
18. Reservenbildung  Nicht erforderlich  Nicht erforderlich  Gesetzlich vorgeschrieben  Gesetzlich vorgeschrieben 
19. Buchführungspflicht  Ab 500’000 CHF Umsatz oder freiwillig  Ab 500’000 CHF Umsatz oder freiwillig  Pflicht  Pflicht 
20. Besteuerung  Inhaber wird persönlich besteuert  Inhaber wird persönlich besteuert  Doppelbesteuerung (Unternehmen und Gesellschafter)  Doppelbesteuerung (Unternehmen und Aktionäre) 
21. Gründungskosten  Gering (150–500 CHF)  Gering (150–500 CHF)  Mittlere Kosten (500-1’500 CHF)  Hoch (1500–10’000 CHF) 
22. Geschäftsführung und Vertretung  Inhaber allein  Alle Gesellschafter gemeinsam  Geschäftsführer  Verwaltungsrat 
23. Ausstieg / Nachfolgeregelung  Schwierig, da persönliche Firma  Schwierig, Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich  Verkauf der Anteile möglich  Verkauf der Aktien möglich 
24. Nationalitäts– und Wohnsitzvorschriften  Keine Vorschriften  Keine Vorschriften  Mindestens ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz  Mehrheit des Verwaltungsrats mit Wohnsitz in der Schweiz 5 Value 24
25. Revisionspflicht  Keine Revisionspflicht  Keine Revisionspflicht, ausser wenn sie als Grossunternehmen gilt (gleiche Kriterien wie GmbH/AG)  Revisionspflicht, wenn zwei der folgenden Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt sind: Bilanzsumme von 20 Mio. CHF, Umsatz von 40 Mio. CHF, 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Es gibt auch eine Möglichkeit zur eingeschränkten Revision für kleinere Unternehmen.    Revisionspflicht bei Erfüllung der gleichen Kriterien wie bei der GmbH. Eingeschränkte Revision für kleinere Unternehmen möglich. Eine ordentliche Revision ist zwingend, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind.   

25.1. Opting-out

Nicht anwendbar  Nicht anwendbar  Möglichkeit des Opting-out bei weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt, wenn alle Gesellschafter zustimmen  Möglichkeit des Opting-out bei weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt, wenn alle Aktionäre zustimmen