Steuern für Startups in der Schweiz: Was kommt auf dich zu?

Für ein erfolgreiches Startup ist nicht nur die Geschäftsidee entscheidend, sondern auch das Verständnis der steuerlichen Verpflichtungen. Egal, ob du eine Einzelfirma, GmbH, AG oder Kollektivgesellschaft gründest – in der Schweiz fallen je nach Rechtsform unterschiedliche Steuern an. Ein klares Bild der Steuerlast hilft dir, von Anfang an rechtliche Fallstricke zu vermeiden, Kosten zu optimieren und dein Unternehmen auf nachhaltiges Wachstum auszurichten.

In diesem Beitrag erklären wir, welche Steuern auf Startups in der Schweiz zukommen und wie sie sich je nach Rechtsform unterscheiden. Am Ende erhältst du eine übersichtliche Tabelle mit den wichtigsten Details.

 

Welche Steuern sind für Startups relevant?

Unabhängig von der Rechtsform kommen auf jedes Startup bestimmte Steuerarten zu. Zu den zentralen Steuern gehören:

Gewinnsteuer

Die Gewinnsteuer ist eine der wichtigsten Steuerarten für Unternehmen. Sie wird auf den Reingewinn des Unternehmens erhoben und fällt sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene an.

  • Bundessteuer: Einheitlich für alle Unternehmen in der Schweiz liegt der Steuersatz auf Bundesebene bei 8.5 % des steuerbaren Reingewinns.
  • Kantonale und kommunale Steuern: Diese Steuern variieren je nach Kanton und Gemeinde und machen den Grossteil der Steuerlast aus. Die effektive Gewinnsteuerbelastung (Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer kombiniert) liegt meist zwischen 12 % und 24 %, abhängig vom Standort deines Unternehmens.

Mehrwertsteuer (MWST)

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Unternehmen, die mehr als CHF 100’000 Umsatz pro Jahr erwirtschaften, sind verpflichtet, sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die MWST zu registrieren.

  • Normalsatz: 8.1 %
  • Ermässigter Satz: 2.6 % (z.B. für Lebensmittel, Medikamente)
  • Sondersatz: 3.8 % (für Hotelübernachtungen)

Praxis-Tipp: Auch wenn du die Umsatzgrenze von 100’000 CHF nicht erreichst, kannst du dich freiwillig für die MWST registrieren. Dadurch musst du MWST in Rechnung stellen, kannst jedoch auch die Vorsteuer (MWST, die du bei Einkäufen bezahlst) zurückfordern, was sich besonders bei höheren Anfangsinvestitionen lohnt.

Lohnsteuer und Sozialabgaben

Sobald dein Startup Mitarbeiter beschäftigt, bist du verpflichtet, Lohnsteuern und Sozialabgaben abzuführen. Diese beinhalten:

  • AHV/IV/EO-Beiträge (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung): Diese Beiträge belaufen sich auf 10.6 % des Bruttolohns, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zu gleichen Teilen tragen.
  • ALV-Beiträge (Arbeitslosenversicherung): Die Beiträge betragen 2.2 % bis zu einem Einkommen von 148’200 CHF pro Jahr.
  • BVG (Berufliche Vorsorge): Betrifft die Altersvorsorge für deine Angestellten und wird je nach Lohnsumme und Vorsorgeplan berechnet.

Quellensteuer

Die Quellensteuer betrifft Mitarbeiter, die in der Schweiz arbeiten, aber keine Niederlassungsbewilligung haben. Sie wird direkt vom Lohn abgezogen und an die Steuerbehörden abgeführt.

Verrechnungssteuer

Die Verrechnungssteuer von 35 % wird einerseits auf Zinserträge, die die Kapitalgesellschaft erhält, andererseits auf Dividenden, die von der Kapitalgesellschaft an die Aktionäre oder Gesellschafter ausbezahlt werden, erhoben. Diese Verrechnungssteuer kann jedoch von den Empfängern der Erträge (Kapitalgesellschaft oder Aktionäre) zurückgefordert werden, wenn diese entsprechend in der Steuererklärung korrekt deklariert werden.

 

Steuern je nach Rechtsform: Welche Unterschiede gibt es?

Die Steuerbelastung unterscheidet sich je nach Rechtsform deines Startups. Hier sind die häufigsten Rechtsformen in der Schweiz und ihre spezifischen steuerlichen Verpflichtungen:

Einzelfirma

Bei der Einzelfirma werden die Gewinne nicht auf Unternehmensebene, sondern direkt auf die Privatperson des Inhabers besteuert. Das bedeutet, dass der Unternehmensgewinn als persönliches Einkommen versteuert wird.

  • Einkommenssteuer: Der gesamte Gewinn der Einzelfirma wird als Einkommen des Inhabers versteuert. Die Steuerbelastung variiert je nach Wohnort und kann progressiv bis zu 40 % betragen.
  • AHV-Beiträge: Da Einzelfirmeninhaber nicht als Angestellte gelten, müssen sie AHV-Beiträge auf den Gewinn leisten (etwa 10 % ab einem bestimmten Einkommen). Zu beachten ist, dass in der Regel auch bei der Erzielung von Verlusten ein Mindestbeitrag an AHV bezahlt werden muss. Dieser kann jedoch im Einzelfall ermässigt werden.

Vorteil: Einfache Buchhaltung und keine Gewinnsteuer auf Unternehmensebene Nachteil: Ggf. AHV-Mindestbeitrag auch bei Verlusterzielung und keine Kontrolle über die „Weitergabe“ von Gewinnen des Unternehmens an den Gesellschafter. Auch keine Möglichkeit der Ausnutzung einer steuerbegünstigten Dividendenausschüttung auf Ebene des Gesellschafters.

Kollektivgesellschaft

Die Kollektivgesellschaft ist eine Rechtsform, bei der mehrere Personen zusammen ein Unternehmen führen. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch für die Schulden der Gesellschaft.

  • Einkommenssteuer: Wie bei der Einzelfirma werden die Gewinne auf die Gesellschafter verteilt und als ihr persönliches Einkommen besteuert.
  • AHV-Beiträge: Auch hier gelten die gleichen Regelungen wie bei der Einzelfirma. Die Gesellschafter zahlen AHV-Beiträge auf ihren Gewinnanteil. Auch hier ist zu beachten, dass in der Regel auch bei der Erzielung von Verlusten ein Mindestbeitrag an AHV bezahlt werden muss – für jeden Gesellschafter. Dieser kann jedoch im Einzelfall ermässigt werden.

Vorteil: Flexibilität in der Führung und einfache steuerliche Behandlung, da keine separate juristische Person

Nachteil: Ggf. AHV-Mindestbeitrag auch bei Verlusterzielung für jeden Gesellschafter und keine Kontrolle über die „Weitergabe“ von Gewinnen des Unternehmens an die Gesellschafter. Auch keine Möglichkeit der Ausnutzung einer steuerbegünstigten Dividendenausschüttung auf Ebene der Gesellschafter.

GmbH

Die GmbH ist eine juristische Person, was bedeutet, dass der Gewinn des Unternehmens getrennt vom Einkommen der Gesellschafter versteuert wird.

  • Gewinnsteuer: Auf den Gewinn der GmbH wird die Gewinnsteuer (Bundes-, kantonale und kommunale Steuern) erhoben.
  • Kapitalsteuer: Neben der Gewinnsteuer unterliegt die GmbH auch der Kapitalsteuer, die auf das Eigenkapital erhoben wird. Diese variiert je nach Kanton und liegt in der Regel zwischen 0.001 % und 0.5 % des Eigenkapitals.
  • Dividendenbesteuerung: Ausgeschüttete Gewinne (Dividenden) werden beim Gesellschafter als Einkommen besteuert, wobei die Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen (über 10 %) teilweise privilegiert besteuert werden.
  • AHV/Sozialabgaben: Die GmbH muss auf die Löhne der Angestellten, einschliesslich des Gesellschafter-Geschäftsführers, Sozialabgaben abführen.

Vorteil: Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen, potenziell günstigere Besteuerung von Dividenden. Kein Anfall von AHV-Beiträgen, wenn die Gesellschafter (vor allem nach Gründung der GmbH) keinen Lohn beziehen.

Nachteil: Höhere Gründungskosten sowie erhöhte rechtliche Anforderungen an die Gründung und die Führung des Unternehmens

Aktiengesellschaft (AG)

Die steuerliche Behandlung der AG ähnelt der der GmbH. Die AG ist ebenfalls eine juristische Person und versteuert ihre Gewinne auf Unternehmensebene.

  • Gewinnsteuer: Die AG unterliegt der Gewinnsteuer (Bund, Kanton, Gemeinde).
  • Kapitalsteuer: Die AG muss ebenfalls Kapitalsteuer auf das Eigenkapital zahlen. Diese variiert ebenfalls nach Kanton und liegt meist zwischen 0.001 % und 0.5 % des Eigenkapitals.
  • Dividendenbesteuerung: Aktionäre zahlen auf ausgeschüttete Dividenden Einkommenssteuer, wobei Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen (über 10 %) teilweise privilegiert besteuert werden.
  • AHV/Sozialabgaben: Die AG muss auf die Löhne der Angestellten Sozialabgaben abführen.

Vorteil: Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen, potenziell günstigere Besteuerung von Dividenden. Kein Anfall von AHV-Beiträgen, wenn die Aktionäre (vor allem nach Gründung der AG) keinen Lohn beziehen.

Nachteil: Höhere Gründungskosten sowie erhöhte rechtliche Anforderungen an die Gründung und die Führung des Unternehmens

 

Steuerliche Fristen für Startups

Um unnötige Kosten und Verzugsstrafen zu vermeiden, ist es wichtig, die steuerlichen Fristen im Auge zu behalten:

  • Steuererklärung: In der Regel muss die Steuererklärung innerhalb von sechs bis neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden. Einige Kantone bieten Fristverlängerungen an.
  • Mehrwertsteuerabrechnung: Quartalsweise oder jährlich, je nach Umsatz
  • Lohnsteuer und Sozialabgaben: Monatlich oder quartalsweise, je nach Lohnsumme

 

Tipps zur Steueroptimierung für Startups

Verlustvortrag nutzen

Verluste, die in den ersten Jahren deines Startups anfallen, kannst du über sieben Jahre vortragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnen, um deine Steuerlast zu senken.

Investitionsabzüge

Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) können steuerlich abgesetzt werden. Auch Abschreibungen auf Anlagegüter reduzieren den steuerbaren Gewinn.

Dividendenstrategie

Bei Kapitalgesellschaften kann es sinnvoll sein, sich selbst ein moderates Gehalt auszuzahlen und zusätzlich auf Dividenden zurückzugreifen. Dividenden werden in der Regel günstiger besteuert als Löhne, da sie nur teilweise dem Einkommen zugerechnet werden.

Wahl des Standorts

Die Wahl des Firmensitzes hat einen erheblichen Einfluss auf die steuerliche Belastung. Kantone wie Zug, Schwyz oder Nidwalden bieten besonders günstige Steuersätze.

 

Tabellarische Übersicht

Merkmal  Einzelfirma  Kollektivgesellschaft  GmbH  AG
Besteuerung  Gewinn wird als persönliches Einkommen versteuert  Gewinn wird auf die Gesellschafter verteilt und als deren persönliches Einkommen versteuert  Separate Besteuerung der GmbH als juristische Person  Separate Besteuerung der AG als juristische Person 
Gewinnsteuer  Keine separate Gewinnsteuer, Einkommensteuer auf den Gewinn  Keine separate Gewinnsteuer, Einkommensteuer auf den Gewinn  Bundessteuer 8,5 % + kantonale Steuern (ca. 12–24 % Gesamtbelastung)  Bundessteuer 8,5 % + kantonale Steuern (ca. 12–24 % Gesamtbelastung) 
Kapitalsteuer  Keine  Keine  Ca. 0,001 % bis 0,5 % auf das Eigenkapital  Ca. 0,001 % bis 0,5 % auf das Eigenkapital 
Lohnsteuer / Sozialabgaben  AHV/IV-Beiträge auf den Gewinn bzw. Mindestbeitrag  AHV/IV-Beiträge auf den Gewinn bzw. Mindestbeitrag  Sozialabgaben auf Gehalt des Geschäftsführers/Gesellschafters (sofern Gehalt bezogen wird)  Sozialabgaben auf Gehalt des Aktionärs (sofern Gehalt bezogen wird) und des Verwaltungsrats 
Dividendenbesteuerung  Keine, da keine separate juristische Person  Keine, da keine separate juristische Person  Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen teils steuerlich begünstigt  Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen teils steuerlich begünstigt

Fazit: Steuern als Erfolgsfaktor für dein Startup

Steuern sind ein zentraler Bestandteil der Unternehmensführung und sollten von Anfang an in deine Strategie integriert werden. Durch die richtige Wahl der Rechtsform, die Nutzung von Steueroptimierungen und eine ordnungsgemässe Buchhaltung kannst du Kosten sparen und dein Unternehmen sicher und erfolgreich führen. Achte auf steuerliche Fristen, nutze mögliche Abzüge und sprich im Zweifel mit einem Steuerberater, um das Beste aus deinem Startup herauszuholen.